Die aktuellen Themen im Bankrecht verändern sich permanent. So ist z.B. der sogenannte „Widerrufsjoker“ in gewissen Konstellationen nach wir vor relevant, unter anderem auch im Zusammenhang beim Widerruf von Finanzierungsverträgen von mit fehlerhaften Abgaswerten getäuschten VW-Kunden. Auch die Probleme rund um die Kreditsicherung und von erhobenen Bankentgelten und hohen Vorfälligkeitsentschädigungen sind in verschiedensten Konstellationen immer aktuell.

Am 21.06.2016 wurde das Widerrufsrecht für zwischen 2002 und 2010 abgeschlossene Immobilien-Darlehensverträge bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung rückwirkend beendet. Vom 21.06.2016 an sind derartige Altverträge daher nicht mehr widerruflich.

Allerdings kann bei Darlehensverträgen, die ab dem 11.06.2010 abgeschlossen worden sind, bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag nach wie vor der sogenannte Widerrufsjoker gezogen werden.

Der Widerrufsjoker ermöglicht es Bankkunden, ihren alten Vertrag zu beenden, um sodann ihren Kredit zu den aktuell günstigen Zinsen zu finanzieren, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten zu müssen. Auch können Bankkunden, die den Widerrufjoker ziehen, eine von ihnen an die Bank geleistete Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zurückzufordern.

Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren in diversen Urteilen entschieden, dass die Erhebung von Bearbeitungsgebühren durch die Banken in vielen Fällen -auch bei Darlehen, die Unternehmen gewährt werden (Unternehmensdarlehen)-, wie auch z.B. die Forderung der Bank auf Zahlung von Bearbeitungsgebühren im Rahmen eines Avalkreditvertrages unwirksam ist.

Wird ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist gekündigt, weil beispielsweise das Haus wegen Umzugs verkauft werden muss oder ein ähnlicher Grund vorliegt, kann die kreditgewährende Bank den Zinsausfall in Rechnung stellen, weil das Darlehen vorzeitig vor Ablauf der Vertragslaufzeit zurückgeführt wird. Dies ist die sogenannte „Vorfälligkeitsentschädigung“.

In dem Darlehensvertrag eingeräumte Sondertilgungsrechte innerhalb des Zinsfestschreibungszeitraumes muss die Bank bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigen.

Lässt sich die Bank eine Bürgschaft zur Absicherung eines gewährten Kredits unterzeichnen, kann diese, wenn sie den Bürgen krass finanziell überfordert, nichtig sein. Dieses insbesondere dann, wenn der Bürge die Bürgschaft deshalb gezeichnet hat, weil er eine größere emotionale Nähe zum Hauptschuldner hat.

Ansprüche der Banken auf Rückzahlung des Darlehens, auf Ratenzahlungen, auf Zinszahlungen, auch auf die Zahlung von Verzugszinsen und Gebühren verjähren nicht in der allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren, sondern gelten als gestundet mit der Folge, dass die Verjährung nicht eintreten kann für einen Zeitraum von längstens zehn Jahren, nachdem der Anspruch auf Rückzahlung, auf Zinszahlung etc. entstanden ist. Kündigt die Bank das Darlehen aber und stellt die offene Darlehenssumme fällig, unterliegt der Anspruch der Bank aber sodann regelmäßig der 3-jährigen Verjährungsfrist.

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