Bastian Trotzki
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wohnraummietrecht
Zum 01.04.2020 sind aufgrund der Corona-Krise Regelungen zum Schutz von Mietern in Kraft getreten. Welche Rechte bleiben dem Vermieter?
Kündigungen aufgrund von Zahlungsrückständen des Mieters aus der Zeit vor dem 01.04.2020 oder Kündigungen aus sonstigen Gründen, wie z.B. aus Eigenbedarf oder aufgrund Fehlverhaltens des Mieters bleiben nach wie vor möglich.
Die Mieter bleiben zur fristgerechten Zahlung der Miete verpflichtet. Bei nicht fristgerechter Zahlung geraten sie in Verzug. Die rückständigen Mietzinsen müssen mit Zinsen zurückgezahlt werden.
Die für die Zeit der Corona-Pandemie getroffenen Schutzregelungen zu Darlehensverträgen gelten auch für Vermieter, wenn sie nicht als Unternehmer sondern als Verbraucher tätig sind.
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