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Familienrecht

Neue Düsseldorfer Tabelle

Neue "Düsseldorfer Tabelle" ab dem 01.01.2022

Die zum 1. Januar 2022 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhaltes verwandt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie seit dem 1. Januar 1979 heraus. Sie wird unter Beteiligung sämtlicher Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. erstellt. Die Tabelle ist unter dem Link:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2022/Duesseldorfer-Tabelle-2022.pdf

auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf abrufbar.

Die Änderungen zum 1. Januar 2022 betreffen im Wesentlichen eine geringfügige Erhöhung der Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder und die Erweiterung der Tabelle bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000,00 €.

Ihr Ansprechpartner für den Bereich Familienrecht

Marcus Tangemann

Rechtsanwalt in freier Mitarbeit

Fachanwalt für Familienrecht

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