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Wohnungseigentumsrecht

Das neue WEG

Das neue Wohnungseigentumsgesetz

Zum 01.12.2020 ist das neue Wohnungseigentumsgesetz in Kraft getreten, welches zu gravierenden Änderungen für Wohnungseigentümer, Verwalter, Verwaltungsbeiräte, Rechtsanwälte, Richter und Notare geführt hat.

Beispielsweise kann nunmehr auch Sondereigentum an Gartenteilen begründet werden, was für die Notare bei der Fertigung von Teilungserklärungen zu größerem Gestaltungsspielraum führt.

Auch können unter anderem Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage erleichtert abgewählt werden und das neue Gesetz hat zu mehr Kompetenzen und Verantwortlichkeiten des Verwaltungsbeirats geführt.

Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen ist erleichtert worden und viele sonstige Streitfragen, die vor der Gesetzesneufassung bestanden, sollen mit der neuen Gesetzesfassung ausgeräumt werden.

Bereits jetzt zeigt sich bei der Umsetzung des Gesetzes, dass viele neue Streitfragen entstehen werden. Übergangsvorschriften zum alten Recht sind nur in Teilbereichen geregelt, so dass die gesetzlichen Neuregelungen mit in Kraft treten des Gesetzes zu beachten sind.

Ihr Ansprechpartner für den Bereich Wohnungseigentumsrecht

Bastian Trotzki

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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