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Erbrecht

2 Testamente vom 04.07.

OLG Rostock: Geltung eines Testamentes bei Vorliegen von zwei Testamenten mit identischem Datum

Das Oberlandesgericht Rostock hatte mit Beschluss vom 25.11.2021 (3 W 52/21) einen Fall zu entscheiden, bei dem ein am 07.10.2018 verstorbener Mann zwei Testamente mit dem selben Datum, dem 04.07.2012, verfasst hatte. Beide Testamente sind dem Inhalt nach im Wesentlichen übereinstimmend, jedoch enthält ein Testament ein Vermächtnis über ein lebenslanges Nießbrauchrecht an einem zum Nachlass gehörenden Hausgrundstück zugunsten einer Tochter des Erblassers. Eine solche Regelung findet sich in dem anderen Testament nicht.

Nach Auffassung des Gerichts konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit ermittelt werden, welches der beiden Testamente früher und welches später geschrieben wurde. In einem solchen Fall kann nicht allein aus den Umständen, wie dem Fundort oder der ordentlicheren und fehlerfreien Niederschrift des einen Testaments geschlossen werden, welches das zuletzt geschriebene Testament ist. Ist die Reihenfolge der am selben Tag errichteten Testamente aber nicht mehr zu ermitteln, so gelten beide Testamente als gleichzeitig errichtet und sind daher nebeneinander gültig, soweit sie sich nicht widersprechen. Enthält ein Testament jedoch eine Verfügung, die dem anderen Testament widerspricht, so ist diese unwirksam. Damit wurde das Nießbrauchrecht der Tochter nicht wirksam im Wege des Vermächtnisses zugewendet.

Ihr Ansprechpartner für den Bereich Erbrecht

Marcus Tangemann

Rechtsanwalt in freier Mitarbeit

Fachanwalt für Familienrecht

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