
Marcus Tangemann
Rechtsanwalt in freier Mitarbeit
Fachanwalt für Familienrecht
Familienrecht
Die zum 1. Januar 2023 erfolgte Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle wurde mit Spannung erwartet. Die Tabelle wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhaltes verwandt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie seit dem 1. Januar 1979 heraus. Sie wird unter Beteiligung sämtlicher Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. erstellt. Die Tabelle ist unter dem Link:
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/index.php
auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf abrufbar.
Die Änderungen zum 1. Januar 2023 betreffen im Wesentlichen eine deutliche Erhöhung der Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder um rund 10% aufgrund von Inflation und Teuerung einerseits und eine ebenso deutliche Erhöhung der Selbstbehalte, also des Minimums, dass den Unterhaltspflichtigen verbleiben muss.
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