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Familienrecht

Neue Düsseldorfer Tabelle 2023

Mehr Unterhalt für Trennungskinder und Erhöhung der Selbstbehalte!

Die zum 1. Januar 2023 erfolgte Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle wurde mit Spannung erwartet. Die Tabelle wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhaltes verwandt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie seit dem 1. Januar 1979 heraus. Sie wird unter Beteiligung sämtlicher Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. erstellt. Die Tabelle ist unter dem Link:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/index.php

auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf abrufbar.

Die Änderungen zum 1. Januar 2023 betreffen im Wesentlichen eine deutliche Erhöhung der Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder um rund 10% aufgrund von Inflation und Teuerung einerseits und eine ebenso deutliche Erhöhung der Selbstbehalte, also des Minimums, dass den Unterhaltspflichtigen verbleiben muss.

 

Ihr Ansprechpartner für den Bereich Familienrecht

Marcus Tangemann

Rechtsanwalt in freier Mitarbeit

Fachanwalt für Familienrecht

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