
Ilka Engelberg
Rechtsanwältin in Anstellung
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wohnraummietrecht
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 09.12.2020 ausgeurteilt, dass ein Mieter die Maklerkosten, die für den Eigentumserwerb eines Hausanwesens nicht als Kündigungsfolgeschaden ersetzt verlangen kann.
In dem von dem BGH zu entscheidenden Sachverhalt hatte der Mieter das Mietverhältnis aufgrund einer Pflichtverletzung des Vermieters fristlos gekündigt. Der Mieter machte u.a. als Schadensersatz Maklerkosten für den Erwerb eines Eigenheims, Einlagerungs- und Umzugskosten geltend. Diese Maklerkosten hat der BGH dem Mieter nicht zuerkannt, da diese keine Folge der Vertragsverletzung mehr seien. Der Mieter habe mit dem Erwerb eines Eigenheimes die bisherige Stellung als Mieter verlassen und sei in diejenige des Eigentümers gewechselt. Der Mieter hat damit nicht lediglich seinen Besitzverlust ausgeglichen, sondern ein „mehr“ erhalten.
Rechtsanwältin in Anstellung
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht